Das schwedische Jedermannsrecht
Die Freiheit, sich in der Natur zu bewegen — mit Verantwortung.
Das Jedermannsrecht (Allemansrätten) ist das einzigartige schwedische Recht, sich frei in der Natur aufzuhalten. Es beruht auf einem einfachen Versprechen: nicht stören – nicht zerstören.
Ihre Verantwortung
Das Jedermannsrecht gibt Ihnen große Freiheit, aber auch eine persönliche Verantwortung. Es liegt stets in Ihrer Verantwortung, sich darüber zu informieren, welche Gesetze, örtlichen Vorschriften und Gebietsbestimmungen dort gelten, wo Sie sich aufhalten. Naturreservate, Nationalparks und andere Schutzgebiete können Regeln haben, die beispielsweise Zelten, Feuer, den Betrieb von Motorbooten, Angeln oder die Haltung von Hunden einschränken oder verbieten. Verstöße gegen solche Regeln können strafbar sein und Geldbußen oder andere rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Der Grundsatz
Nicht stören – nicht zerstören. Nehmen Sie Rücksicht auf Menschen, Tiere und Natur und hinterlassen Sie den Ort so, wie Sie ihn vorgefunden haben.
Sie dürfen
- Wandern, Rad fahren (ohne Motor), reiten und Ski laufen in Wald und Feld.
- Baden, paddeln und mit dem Boot auf Seen und Gewässern unterwegs sein, unter Beachtung der geltenden Gesetze, örtlichen Regeln und Gebietsschutzbestimmungen. (Mehr dazu unter Motorboote)
- Eine (1) Nacht am selben Platz zelten, deutlich außerhalb des Wohnbereichs, sofern keine örtlichen Regeln oder Gebietsschutzbestimmungen dies verbieten. (Mehr dazu unter Camping und Übernachtung)
- Wilde Beeren, Pilze und Blumen pflücken, die nicht geschützt sind.
- Etwas aus der Natur mit nach Hause nehmen – zum Beispiel Zapfen, heruntergefallene Zweige und Blätter in angemessener Menge.
Sie dürfen nicht
- In der Nähe von Wohnhäusern gehen oder zelten (innerhalb des Wohnbereichs).
- Auto, Motorrad, Mofa oder andere motorbetriebene Fahrzeuge im Gelände fahren.
- Zweige abbrechen, Bäume beschädigen oder Rinde, Moos oder Flechten entnehmen.
- Wildtiere stören – besonders während der Brutzeit der Vögel.
- Müll hinterlassen. Was du in die Natur mitbringst, solltest du auch wieder mitnehmen – auch kompostierbaren Abfall.
Motorboote
Das Bootfahren kann unter das Jedermannsrecht fallen, aber die Nutzung von Motorbooten ist nicht überall frei. Viele Seen und Gewässer haben örtliche Vorschriften mit beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen, Verboten bestimmter Motorarten oder einem vollständigen Motorverbot.
Prüfen Sie stets, welche Regeln dort gelten, wo Sie sich aufhalten, und nehmen Sie Rücksicht auf Badende, Wildtiere und ufernahe Bereiche.
Fahrzeuge und Parken
Das Jedermannsrecht gilt für die Fortbewegung zu Fuß, mit dem Fahrrad, zu Pferd oder auf Skiern — es gibt kein Recht, motorisierte Fahrzeuge in der Natur zu fahren oder zu parken.
Das Fahren mit Auto, Motorrad oder anderen Kraftfahrzeugen im Gelände ist gesetzlich verboten (Geländefahrgesetz), unabhängig vom Jedermannsrecht. Viele private Wege haben zudem ein eigenes Fahrverbot für Kraftfahrzeuge, oft durch Schilder gekennzeichnet — das gilt auch, wenn der Weg öffentlich zugänglich erscheint. Das Verbot gilt auch für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge. Dass ein Fahrzeug mit Strom statt mit einem Verbrennungsmotor angetrieben wird, bedeutet nicht, dass es unter das Jedermannsrecht fällt oder im Gelände gefahren werden darf.
Parken ist nicht Teil des Jedermannsrechts. Das Recht zu parken wird vom Grundstückseigentümer oder der zuständigen Behörde bestimmt, nicht vom Jedermannsrecht. Parken Sie nur an ausgewiesenen Stellen und beachten Sie Schilder mit Verboten, Gebühren oder Zeitbegrenzungen. Das Verbot gilt auch für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge. Dass ein Fahrzeug mit Strom statt mit einem Verbrennungsmotor angetrieben wird, bedeutet nicht, dass es unter das Jedermannsrecht fällt oder im Gelände gefahren werden darf.
Camping und Übernachtung
Das Jedermannsrecht erlaubt es, für eine einzelne Nacht an einer geeigneten Stelle in der Natur zu zelten, bedeutet aber nicht, dass freies Camping überall erlaubt ist.
Campingplätze mit Service fallen nicht unter das Jedermannsrecht. Auf Campingplätzen mit beispielsweise Toiletten, Duschen, Strom, Abfallentsorgung und anderen Einrichtungen sind eine gültige Buchung und eine Campinggebühr erforderlich. Es ist daher nicht erlaubt, kostenlos zu campen oder die Einrichtungen des Campingplatzes ohne Bezahlung zu nutzen.
Wenn Sie Zugang zu diesen Einrichtungen wünschen, sind Sie herzlich eingeladen, einen Platz bei Valle Camping zu buchen.
Naturreservate, Nationalparks und bestimmte kommunale Gebiete können zudem besondere Regeln oder Verbote für Zelten, Übernachten und Parken haben.
Feuer
Machen Sie Feuer nur mit größter Sorgfalt und dort, wo es sicher ist. In trockenen Perioden können Feuerverbote gelten. Prüfen Sie stets die aktuellen Regeln, bevor Sie ein Feuer entzünden, und löschen Sie es anschließend vollständig.
Hunde
Zwischen dem 1. März und dem 20. August müssen Hunde so beaufsichtigt werden, dass sie Wildtiere nicht stören oder verfolgen. In der Praxis bedeutet das meist, dass der Hund an der Leine geführt werden sollte.
Naturreservate und andere Schutzgebiete können weitere Regeln haben, beispielsweise Leinenpflicht oder Bereiche, in denen Hunde nicht erlaubt sind. Prüfen Sie stets, was dort gilt, wo Sie sich aufhalten.
Sammeln Sie immer die Hinterlassenschaften Ihres Hundes auf.
Angeln und Jagd sind nicht enthalten
Angeln und Jagd fallen nicht unter das Jedermannsrecht. Zum Angeln sind in der Regel ein Angelschein oder Fischereirechte erforderlich, und die Jagd erfordert sowohl eine Erlaubnis als auch Jagdrechte. Angeln ohne gültigen Angelschein oder Fischereirechte kann strafbar sein.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Ausflug — Ihr Valle Camping!